Rechtsprechung
BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 212 StGB; § 221 StGB; § 227 StGB; § 261 StPO; § 225 StGB
Mord (Grausamkeit; Verdeckung einer Straftat; niedrige Beweggründe; Motivbündel); Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge; Aussetzung; Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit); Misshandlung Schutzbefohlener - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Mordmerkmal der Grausamkeit im Rahmen der Kindstötung durch Unterlassen; Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener zum Nachteil des eigenen Kindes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verfahren gegen Eltern wegen tödlicher Vernachlässigung eines Kleinkindes muss neu verhandelt werden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verfahren gegen Eltern wegen tödlicher Vernachlässigung eines Kleinkindes muss neu verhandelt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mord oder Totschlag?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Tödliche Vernachlässigung eines Kindes muss neu verhandelt werden
Verfahrensgang
- LG Marburg, 25.01.2008 - 6 Ks 4 Js 4330/07
- BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 173
- NStZ-RR 2011, 101
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis
Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08
a) Das Mordmerkmal der Grausamkeit hat das Landgericht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des 5. Strafsenats vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06 (NStZ 2007, 402) in objektiver Hinsicht mit der Begründung verneint, es könne nicht festgestellt werden, dass das Tatopfer die von dem Tatbestand vorausgesetzten besonderen Schmerzen und Qualen während eines vom Tötungsvorsatz umfassten Handelns - hier: Unterlassens - der Angeklagten erlitten hat.Der Tatrichter hat sich insoweit ersichtlich an der Entscheidung BGH NStZ 2007, 402 ("Fall Dennis") orientiert, hierbei aber übersehen, dass beide Sachverhalte insoweit nicht ohne Weiteres gleichzusetzen sind.
Ein Flüssigkeitsmangel war in jenem Fall nicht festgestellt worden (vgl. BGH NStZ 2007, 402 Rdn. 14 f.); ein Tod durch Verdursten lag daher nicht vor.
- BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem …
Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08
c) Schließlich begegnet aus denselben Gründen auch die fehlende Prüfung eines Verbrechens nach § 221 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NJW 2008, 2199) durchgreifenden Bedenken. - BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94
Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; …
- BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21
Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig
Dabei ist auf die konkrete Tatmotivation des Angeklagten abzustellen, die nicht mit seinen allgemeinen Einstellungen oder Zielen gleichgesetzt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2008 - 2 StR 305/08 (zu niedrigen Beweggründen)). - BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen, …
Auch kann für eine Absicht der Eltern, die vorangehende Misshandlung Schutzbefohlener durch den Tod des Opfers zu verdecken, und damit für das Vorliegen des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht sprechen, dass sie - wie hier - niemanden mehr zu dem Kind ließen, weil sie die lebensbedrohliche Verschlechterung des Zustandes des Kindes bemerkten und weil sie die Einschaltung des Jugendamtes fürchteten, und dass sie Dritten gegenüber wahrheitswidrige Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes machten (vgl. Senat, Urteil vom 3. September 2008 - 2 StR 305/08, juris Rn. 24).Es wird gegebenenfalls auch die Voraussetzungen der "anderen niedrigen Beweggründe" im Sinne des § 211 StGB näher in den Blick nehmen und erörtern können (vgl. Senat, Urteil vom 3. September 2008 - 2 StR 305/08, NStZ-RR 2009, 173).
- LG Arnsberg, 09.07.2014 - 2 Ks 13/14
Mord durch Unterlassen, Grausamkeit, niedrige Beweggründe
Das Verhungern- oder Verdurstenlassen eines Kindes ist eine Tatbegehungsform, die ihrer Natur nach vorwiegend Unterlassungselemente enthält (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2008, 2 StR 305/08). - LG Arnsberg, 15.06.2018 - 2 Ks 8/16
Prozess um verhungertes Kind: Mutter bestreitet Vorsatz
Das Verhungern- oder Verdurstenlassen eines Kindes ist eine Tatbegehungsform, die ihrer Natur nach vorwiegend Unterlassungselemente enthält (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2008, 2 StR 305/08). - LG Chemnitz, 12.08.2009 - 1 Ks 300 Js 28181/07 Die vorliegende Tötung durch Verhungernlassen, die gerade auch besonders gravierende Schuld erhöhende Momente aufweist, enthält ihrer Natur nach vorwiegend Unterlassungselemente, was nicht von vornherein als Milderungsgrund angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2008, Az: 2 StR 305/08 , zitiert nach Juris, dort Ru. 28 m.w.N.).